Stand 03.02.2023
Aktuell übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Abstrichkosten für einen PCR in folgenden Situationen:
nur noch bei Symptomen eines Atemwegsinfekts und gleichzeitig positivem Selbsttest nach ärztlicher Entscheidung (nicht mehr regelhaft)
Wenn uns eine schriftliche Bestätigung über ein positives PCR-Test-Ergebnis vorliegt, können wir Ihnen gern ein Genesenenzertifikat ausstellen
Da aktuell keine Isolation und Freitestung mehr erforderlich ist, werden bei uns aktuell keine Schnelltests mehr durchgeführt: sollten Sie dennoch einen benötigen, wenden Sie sich bitte an ein Testzentrum
Bei Infektsymptomen:
morgens bitte anrufen, Einbestellung in Infektsprechstunde
Bei Testwunsch als Selbstzahlerleistung:
nach telefonischer Terminabsprache
Die Untersuchung ist aktuell keine Kassenleistung, kann jedoch auf Wunsch als Selbstzahler-Leistung in unserer Praxis durchgeführt werden. Bei Interesse melden Sie sich bitte telefonisch und bringen bitte das unterschriebene Formular (s.u.) zur Blutabnahme mit.