Coronavirus

 

 

 

Corona-Abstrich in unserer Praxis (Schnelltest/PCR-Labortest)

 

Stand 03.02.2023

 

Aktuell übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Abstrichkosten für einen PCR in folgenden Situationen:

 

  • nur noch bei Symptomen eines Atemwegsinfekts und gleichzeitig positivem Selbsttest nach ärztlicher Entscheidung (nicht mehr regelhaft)

 

Wenn uns eine schriftliche Bestätigung über ein positives PCR-Test-Ergebnis vorliegt, können wir Ihnen gern ein Genesenenzertifikat ausstellen

 

Corona-Schnelltest

 

Da aktuell keine Isolation und Freitestung mehr erforderlich ist, werden bei uns aktuell keine Schnelltests mehr durchgeführt: sollten Sie dennoch einen benötigen, wenden Sie sich bitte an ein Testzentrum 

 

 

Abstrich-Termine:

 

Bei Infektsymptomen:                                   

morgens bitte anrufen, Einbestellung in Infektsprechstunde

 

Bei Testwunsch als Selbstzahlerleistung:

nach telefonischer Terminabsprache

 

 

 

Corona-Antikörper-Test:

 

Die Untersuchung ist aktuell keine Kassenleistung, kann jedoch auf Wunsch als Selbstzahler-Leistung in unserer Praxis durchgeführt werden. Bei Interesse melden Sie sich bitte telefonisch und bringen bitte das unterschriebene Formular (s.u.) zur Blutabnahme mit.

Hausärztliche 

Gemeinschaftspraxis/

diabetologische Schwerpunkt­praxis 

in Geldern-Veert