Hausärztliche
Gemeinschaftspraxis/
diabetologische Schwerpunktpraxis
in Geldern-Veert
Corona-Impfung
Stand 08.03.2023
Grundimmunisierung
Die Grundimmunisierung besteht für alle in Deutschland zugelassenen Impfstoffe aus 2 Impfungen
Empfohlen ist dabei ein mRNA-Impfstoff; alternativ darf mit den Impfstoffen von Johnson & Johnson oder Novavax geimpft werden.
Impfung Minderjähriger:
Auch unsere 16-17 jährigen Patienten können nach sorgfältigem ärztlichen Aufklärungsgespräch grundimmunisiert (1. und 2. Impfung) und geboostert werden: Voraussetzung hierfür ist der Wunsch beider Sorgeberechtigten sowie des/der Impfwilligen; dieser muss in einer schriftlichen Einverständniserklärung dokumentiert werden.
Das Informationsmerkblatt sowie die Einverständniserklärung finden Sie unten im Download.
Auffrischungsimpfungen
Nach der aktuellen Impfverordnung können sich bei uns folgende unserer Patienten über 12 Jahren einen Termin zur 3. Impfung geben lassen:
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alle Patienten, deren 2. Impfung mindestens 3 Monate zurückliegt
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Patienten, die genesen sind und danach eine Impfung erhalten haben, können 3 Monate nach der Impfung eine Boosterimpfung bekommen
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Patienten, die nach ihrer Impfung erkrankt waren, können 3 Monate nach ihrer Genesung eine Boosterimpfung bekommen.
Folgende Patientengruppen können einen Termin zur 4. Impfung (2. Auffrischungsimpfung) vereinbaren:
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alle Patienten über 60 Jahren
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Bewohner und Mitarbeitende aus Pflegeeinrichtungen
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alle Patienten, deren Immunsystem durch eine Krankheit oder Therapie geschwächt ist oder mit bestimmten Grunderkrankungen
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zu diesen Krankeiten zählen insbesondere:
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Herzkreislauferkrankungen
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Atemwegserkrankungen
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Diabetes und andere Stoffwechselerkrankungen
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chronische neurologische Erkrankungen
Dabei gilt:
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vorausgegangen sind 3 immunologische Ereignisse
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das letzte immunologische Ereignis sollte 6 Monate zurückliegen
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als immunologisches Ereignis zählt neben der Impfung auch die durchgemachte Erkrankung!
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D.h.: wer 3 Mal geimpft und 1 Mal genesen ist, braucht aktuell unabhängig von seinem Risikostatus keine 4. Impfung!
Eine fünfte Impfung ist derzeit nicht regelhaft vorgesehen, kann jedoch nach ärztlichem Ermessen Risikopatienten für besonders schwere Verläufe (immunsupprimierte Patienten oder Hochbetagte, deren letzte Impfung/Genesung länger als 6 Monate zurückliegt) angeboten werden.
Geimpft wird bei uns aktuell ausschließlich mit dem an die neuen Virusvarianten angepassten Impfstoff der Firma Biontech.
Bitte melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail in der Praxis unter Angabe des Impfstoffs, mit dem Sie geimpft wurden sowie des Datums der zweiten Impfung. Sie erhalten dann von uns ein Terminangebot.
Zur Impfung mitzubringen:
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Ihren Impfausweis
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den unten runterzuladenden Aufklärungsbogen brauchen Sie nur für die Erstimpfung!
Nach der Impfung muss eine mindestens 15 minütige Überwachung in unserer Praxis erfolgen.